Fragen bleiben offen
Archiv
Prozess um gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung
Pforzheim. Für den Angeklagten ging ein Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung und sexueller Nötigung glimpflich aus: Keiner der beiden Tatbestände konnte zweifelsfrei belegt werden. Lediglich für die Schilderung und das Geständnis einer weiteren Körperverletzung wurde der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro verurteilt. Das Schöffengericht folgte damit im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Am 9. September 2013 soll der 39-Jährige in Kieselbronn seiner damaligen Freundin ein Messer in den Unterbauch gerammt haben. Die Frau hatte bei der Polizei zunächst ausgesagt, sie habe sich selbst verletzt. Am 12. Februar 2014 soll er dann in Pforzheim ihre Lippe blutig geschlagen und sie anschließend vergewaltigt haben. Da sich die Geschädigte bei der richterlichen Befragung jedoch geweigert hatte, eine Aussage zu machen, platzte das erste Verfahren im Jahr 2015. Beim erneuten Versuch, den Mann zu überführen, trat die Geschädigte nun als Nebenklägerin auf. Von den Zeugenaussagen und medizinischen Gutachten war Richter Oliver Weik am Ende jedoch nicht überzeugt. Zu viele Widersprüche habe es gegeben in den Aussagen der Geschädigten, der Zeugen und des Angeklagten, außerdem liegen die Ereignisse schon zu lange zurück. Fest stehe lediglich, es habe sich um eine „äußerst emotionale Beziehung“ gehandelt, in der es besonders unter Einwirkung von Alkohol häufig zu beiderseitigen Handgreiflichkeiten gekommen sei. Ebenfalls habe es in der Beziehung „nicht nachvollziehbare Abhängigkeiten voneinander“ gegeben.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen