Firmen leiden unter Online-Dienst-Methoden
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Neben Unternehmen sind auch Vereine betroffen – Polizei kennt das Problem – Aber: Strafrechtlich besteht selten eine Handhabe
Ärger mit Online-Dienst: Ötisheims Kämmerer Johannes Schulz. Archivfoto: Franz
Mühlacker. Firmen und Vereine sollen oft für Leistungen, die sie nicht wissentlich bestellt haben, teuer zahlen: Immer wieder fallen arglose Adressaten zweifelhaften Angeboten von Online-Diensten zum Opfer. Doch strafrechtlich ist in der Regel laut Polizei nichts auszurichten.
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