Firma C. Hafner: Gericht gibt der Gemeinde Recht

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Einspruch gegen Ablehnung des Bürgerbegehrens abgewiesen

Wimsheim (the/pm). Die Gemeinde Wimsheim hat einem Bürgerbegehren zu den umstrittenen Ansiedlungsplänen der Pforzheimer Firma C. Hafner zu Recht eine Absage erteilt. Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht Karlsruhe, das den Gegnern der Ansiedlung einen vorläufigen Rechtsschutz verwehrt.

In einer Mitteilung vom Montag hat das Gericht die Entscheidung der 9. Kammer begründet und die Auffassung des Gemeinderats gestützt, wonach ein Bürgerbegehren gegen eine Bauleitplanung nicht zulässig ist, weil es in die gemeindliche Planungshoheit eingreife. Die Bürgerinitiative, die eine Ansiedlung der Firma Hafner verhindern will, hatte damit argumentiert, das Bürgerbegehren beziehe sich nicht auf Baupläne, sondern auf den Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks.

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