Filmriss und ein zweifelhafter Zeuge
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Gericht schwächt Anklage ab: Körperverletzung statt versuchter Mord – Vier Jahre Freiheitsstrafe
Pforzheim/Karlsruhe. Zehnmal hat die Russlanddeutsche zugestochen, solange bis ihr Partner am Boden lag. Das Schwurgericht am Landgericht Karlsruhe verurteilte die alkoholkranke Frau gestern wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren, davon zwei Jahre in einer Entzugsanstalt.
Die Tage der 41-Jährigen im Gefängnis sind damit gezählt. Bei Anrechnung der achtmonatigen Untersuchungshaft wird sie mit Rechtskraft und Vollstreckung des Urteils in eine Therapie-Einrichtung eingewiesen. So soll verhindert werden, dass die Frau umgehend wieder in ihre Alkoholsucht und schädliches Milieu abgleitet. Gerade die wahllose Partnerwahl und die Neigung zu schwierigen Beziehungen sah die Sachverständige als einen maßgeblichen Auslöser für den blutigen Ausraster an. Frei ist sie mit dem Wechsel in die Therapieeinrichtung nicht. „Das ist eine geschlossene Anstalt. Die Unterbringung ist kein Zuckerschlecken. Wenn Sie nicht mitmachen, müssen sie die Strafe absitzen“, warnte der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt die Angeklagte, die Zügel schleifen zu lassen.
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