Feuerwehrgebühren neu kalkuliert

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Ötisheim (ra). Die Gemeinde Ötisheim passt ihre Satzung über den Kostenersatz für Dienstleistungen der Feuerwehr einer landeseinheitlichen Vorlage an. Dies hat der Gemeinderat am Dienstag einstimmig beschlossen.

Die bei kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen zu verrechnenden Gebühren sind laut Gesetz von den Kommunen zu kalkulieren. Dies habe, so die Gemeindeverwaltung, „insbesondere bei den Fahrzeugen zu stark unterschiedlichen Ansätzen geführt“. Das Innenministerium hat daher im März dieses Jahres eine Verordnung für die Kostensätze genormter Feuerwehrfahrzeuge erlassen, die nunmehr in Ötisheim anzuwenden sei. Danach erhöht sich beispielsweise der Stundensatz eines Mannschaftstransportwagens, für den Ötisheim bislang lediglich acht Euro verrechnete, auf jetzt 20 Euro.

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