Feuerteufel bringt Menschen in Lebensgefahr
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Mutmaßlicher Brandstifter legt Berufung gegen langjährige Haftstrafe ein – keine Augenzeugen und viele Indizien
Pforzheim. Keine Augenzeugen, nur sehr viele Indizien: Der Angeklagte, der in der Nacht auf den 4. Oktober 2012 mehrfach in der Pforzheimer Innenstadt gezündelt haben soll, wurde in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 27-Jährige beharrt indes auf seine Unschuld und hat Berufung eingelegt. Nun muss die Auswärtige Strafkammer des Landgerichtes Karlsruhe in Pforzheim unter Vorsitz von Gerd Rackwitz den Fall wieder aufrollen.
Kurz vor Mitternacht verabschiedete sich der Angeklagte aus dem Musikpark Pforzheim, schon um 0.04 Uhr schlugen Flammen aus einem Altpapier-Stapel an der Westlichen Karl-Friedrich-Straße und griffen auf eine Litfaßsäule über. Der mutmaßliche Brandstifter selbst alarmierte die Polizei und wartete auf deren Eintreffen. Pflichtbewusster Bürger oder schaulustiger Täter? „Der Angeklagte ist aufgefallen. Er wollte unbedingt, dass ich seine Personalien aufnehme, und hat sich künstlich aufgeregt“, konnte sich eine Polizistin im Zeugenstand an ein merkwürdiges Verhalten des Mannes erinnern.
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