Fehlender Hauptzeuge und streikende Technik

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Pausen und Unterbrechungen stören Gerichtsverhandlung – Die Frage, wer Opfer brutal getreten hat, ist noch nicht beantwortet

Pforzheim. Wer dem Opfer einen so wuchtigen Tritt ins Gesicht versetzte, dass der Mann noch heute, rund sieben Monate nach der Tat, einen – möglicherweise bleibenden – Augenschaden hat, bleibt auch nach dem zweiten Verhandlungstag unklar.

Wie schon berichtet, hatten vier junge Männer am 13. Dezember Lust auf Alkohol, einen Joint oder sonstige berauschende Wirkstoffe. Da ihnen das Geld dazu fehlte, beschlossen sie, einen passenden Menschen zu bestehlen, zu berauben oder um Geld zu erpressen. So schilderte es ein 21-Jähriger, der an der Tat beteiligt war, vor der Auswärtigen Großen Strafkammer unter Vorsitzendem Richter Andreas Heidrich. Der junge Mann gibt zwar zu, dem am Boden liegenden blutenden Opfer den Geldbeutel mit etwas mehr als 40 Euro aus der Gesäßtasche gezogen zu haben, einen Schlag mit dem Ellbogen ins Gesicht und einen darauf folgenden wuchtigen Tritt, wieder mitten ins Gesicht habe dem Mann aber der 27-Jährige auf der Anklagebank versetzt. Etwa das Gleiche sagte der Geschädigte bei der Polizei aus. Der Mann, der ihm den Ellbogen ins Gesicht rammte, habe ihn auch getreten.

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