Fehlende Zeugin bedeutet Freispruch

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Wegen Zweifeln an mutmaßlichem Versicherungsbetrug um einen kaputten Fernseher kommt der Angeklagte ohne Strafe davon

Ein mutmaßlicher Sicherheitsbetrug endet mit einem Freispruch – nicht zuletzt, weil die Hauptbelastungszeugin zum vierten Mal nicht erschienen war.

Maulbronn. Sie kommt, sie kommt nicht, sie kommt, sie kommt nicht – auch der vierte Versuch von Richter Dr. Bernd Lindner, die Hauptbelastungszeugin eines mutmaßlichen Versicherungsbetruges um einen kaputten Fernseher vor Gericht zu zitieren, ist gescheitert. Dem Angeklagten konnten die Allüren der Frau dieses Mal ganz recht sein: Sie garantierten am Ende seinen Freispruch.

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