Falsches Spiel mit „Subunternehmern“
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Pforzheim (pm). Weil der Chef eines Reinigungsunternehmens 140000 Euro Sozialabgaben hinterzogen hat, wurde er zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Amtsgericht Pforzheim belangte den Mann wegen „Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt“.
Ermittlungen des Hauptzollamts Karlsruhe hatten ergeben, dass der Arbeitgeber in den Jahren 2011 bis 2012 kontinuierlich angestelltes Personal abbaute und durch osteuropäische Subunternehmer ersetzte. Allerdings arbeiteten diese nicht als Selbstständige auf eigene Rechnung. Faktisch waren sie wie gewöhnliche Arbeitnehmer nur für die Reinigungsfirma tätig. Durch die unterlassene Anmeldung der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung entstand ein Schaden in Höhe von 140000 Euro.
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