Falsche Tierliebe kostet Geld
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Beschwerde über Tauben in Innenstadt – Verwaltung weist auf Fütterungsverbot hin
Mühlacker. Die Mühlacker Stadtmitte samt der Fußgängerzone soll – nicht zuletzt durch das geplante Einkaufszentrum auf dem Mühlehofareal – belebt werden. Je mehr Passanten hier flanieren, desto besser. Dabei denken die Stadtväter und -mütter allerdings ausschließlich an zweibeinige Besucher, nicht an geflügelte. Von denen haben schon bisher mehr als erwünscht Gefallen an der City gefunden. Wer über den Kelterplatz oder durch die untere Bahnhofstraße spaziert, begegnet zuverlässig Tauben – mal einem Exemplar, mal ganzen unerschrockenen Gruppen.

Tauben auf Nahrungssuche in der Mühlacker Innenstadt. Foto: Sadler
Um zu verhindern, dass immer mehr dieser ungebetenen Gäste angelockt werden, gilt für „Stadttauben“ ein Fütterungsverbot, festgehalten in Paragraf 17 der Mühlacker Polizeiverordnung. Zur Genugtuung mancher Passanten, nach deren Eindruck zu viele der kecken Tiere das Stadtbild prägen, das stellenweise durch deren Hinterlassenschaften verunziert wird. Großzügige Zeitgenossen halten die Zahl der Tiere für durchaus zumutbar. Wie ein Mann, der am Donnerstag, vor dem Kaufhaus Sämann Kaffee trinkend, ungeachtet eines zu seinen Füßen nach Nahrung pickenden tierischen Trios meinte, die Tauben störten ihn nicht, „solange sie nicht überhandnehmen“. Andere hingegen fühlen sich genervt. Wie ein weiterer Passant, der gegenüber unserer Zeitung auf den Taubendreck auf Straßen und Gehwegen verwies, oder die Bewohnerin der Innenstadt, die sich an die Verwaltung wandte. Anlässlich der Beschwerde dieser Frau weist das Bürger- und Ordnungsamt nun wieder auf die Regelung hin, um vor einer falsch verstandenen Tierliebe zu warnen.
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