Fall Wörz: Praktiken unterster Schublade

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Zu: „Wahlkampf im Gasometer“ vom 5. Februar:

Herr Stickelberger sagt zum Thema Harry Wörz: „Herr Wörz tut mir leid, zu den hohen Entschädigungsforderungen kann ich nicht einfach ja sagen.“ Fakt ist, dass das höchste deutsche Strafgericht BGH am 15. Dezember 2010 in seinem klassischen Freispruchurteil festgeschrieben hat: Herrn Wörz sind alle Unkosten im Zusammenhang der langen Prozessserie zu ersetzen. Darüber sind nun mehr als fünf Jahre vergangen, ohne dass große und für den Schwerstgeschädigten wichtige Teile seiner Ansprüche erfüllt sind. Die Behörden samt Dienstaufsicht haben stets die Praktiken aus der untersten Schublade angewendet. Anscheinend hat sich dieses Niveau bis heute erhalten.

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