Exhibitionist schießt ein klassisches Eigentor
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Junger Mann präsentiert dem Gericht eine Handvoll völlig untauglicher Entlastungszeugen und muss dafür am Ende teuer bezahlen.
Pforzheim. Dass es sich bei den Vorwürfen des Fahrens ohne Führerschein und des Exhibitionismus gegen einen 21-Jährigen um nackte Tatsachen handelte, davon war das Amtsgericht Pforzheim trotz zahlreicher „Alibis“, die im Einspruchsverfahren präsentiert worden waren, überzeugt. Richter King brummte dem Angeklagten mit 170 Tagessätzen à 30 Euro eine höhere Geldstrafe auf, als im Strafbefehl ursprünglich vorgesehen war.
Angesichts wechselnder Aussagen von Eltern, Geschwistern und Freundin, die kein rundes Bild ergaben, war beim Amtsgericht bereits am ersten Verhandlungstag der Verdacht aufgekeimt, dass es sich um Schutzbehauptungen handeln könne, die an die mutmaßlichen Erfordernisse bei Datum, Uhrzeit, Treffen und Nichtreffen, Feiergewohnheiten und Freizeitbeschäftigungen angepasst wurden. Der gute Rat von Richter King, den Einspruch auf die Rechtsfolgen, sprich auf die Geldstrafe von den im Strafbefehl ausgewiesenen 130 Tagesätzen à 30 Euro zu beschränken, verhallte ungehört.
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