Ex-Straftäter soll Polizisten genötigt haben
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Darstellungen von Wildwest-Manövern zwischen Ötisheim und Mühlacker hinterlassen beim Amtsgerichtsdirektor Zweifel
Wer ist glaubwürdiger: Ein ehemaliger Straftäter auf der Anklagebank oder ein Polizist im Zeugenstand, der behauptet, er sei im Straßenverkehr von seinem Kontrahenten heftig ausgebremst und genötigt worden? Aussage gegen Aussage. Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner hat sich sein Urteil auf jeden Fall nicht leichtgemacht.
Maulbronn. Am Ende stand ein Freispruch für den angeblichen Verkehrsrowdy. Und zwar, weil der Richter Zweifel hatte, ob die Schilderung des Polizisten wirklich der Wahrheit entspricht. „Ich halte die Version des Zeugen zwar für überwiegend wahrscheinlich“, erklärte Lindner. Aber „überwiegend wahrscheinlich“ reiche für eine Verurteilung nicht aus. Und einem Polizisten zu glauben, nur weil er Polizist ist, sei zu billig. Zumal der Polizeihauptmeister, der seine Version des Vorfalls am 2. April 2019 schilderte, seine Aussage nicht aus der Warte eines unbeteiligten Dritten machte, sondern unmittelbar an dem Vorgang beteiligt war.
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