„Es kann auf Sekunden ankommen“
Archiv
Unwissenheit oder Gedankenlosigkeit: Seit anderthalb Jahren gilt die Rettungsgassenpflicht – Polizei beklagt nach wie vor Verstöße
Seit Januar 2017 ist es Pflicht, im Stau-Fall eine Rettungsgasse zu bilden. Doch obwohl die Regel schon seit anderthalb Jahren gilt, gibt es noch viele Verstöße. Anna-Kathrin Morlock vom Präsidium Karlsruhe äußert sich zu dem Thema.
Wenn im Stau nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden kann, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Viele halten sich allerdings nicht an diese Regel – wie hier auf der A8 bei Pforzheim.Foto: Huber
Es ist rund anderthalb Jahre her, dass die Rettungsgassenpflicht im Staufall in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wurde. Wie erklärt sich die Polizei, dass es immer noch so viele Fahrer gibt, die sich nicht daran halten?
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen