Erst quälen, dann Knast

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Angeklagter wandert wegen brutaler Misshandlung ins Gefängnis

Pforzheim (weg). Seine sadistische, brutale Racheaktion – angeblich wegen des Todes eines Kaninchens – hat dem Angeklagten an seinem gestrigen 35. Geburtstag wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten eingebracht. Sein bereits polizeibekannter Mittäter, der immerhin noch eingegriffen hatte, um das Opfer vor noch Schlimmerem zu schützen, kam mit drei Jahren und neun Monaten davon.

Staatsanwältin Christine Roschinski hatte für den Hauptangeklagten fünf Jahre und neun Monate gefordert, für dessen Kumpan vier Jahre. Die Verteidiger, Stephan Rothenstein und Florian Bähr, hatten drei beziehungsweise vier Monate weniger beantragt. Wie berichtet, waren die Angeklagten am 21. Oktober in die Wohnung ihres Opfers gestürmt, hatten ihm die Nase gebrochen, sein Handy sowie seinen Computer mit allem Zubehör weggenommen, außerdem ein Kaninchen, das die Frau des Hauptangeklagten der Ehefrau des Opfers geschenkt hatte. Wieder zurück bei den Vorbesitzern verstarb das Tier. Das machte den 35-Jährigen rasend. Am 23. Oktober erschienen beide Angeklagten wieder bei ihrem Opfer. Der Hauptangeklagte prügelte den Mann krankenhausreif und ließ seiner Bestialität dabei freien Lauf. 2000 Euro müsse er zahlen, befahl er dem Opfer, das seine Wohnung nicht mehr verlassen dürfe und ihn mit „Gebieter“ ansprechen müsse. Er forderte den gedemütigten Mann außerdem dazu auf, die „Sauerei“, die Blutspuren an den Wänden und am Boden, zu beseitigen. Er werde das kontrollieren.

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