„Erpressung“ bleibt ein Rätsel

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Glasscherbe im Kuchen und Zeugen, die mit Widersprüchen und Erinnerungslücken glänzen.

Pforzheim. Die Erpresser-Masche ist bester Filmstoff, den es in verschiedenen Variationen gibt. Auf jeden Fall gibt es am Ende immer eine Lösung, und einer ist der Bösewicht. Die wirkliche Welt ist aber kein Film. Und manchmal fällt die letzte Klappe ohne Urteil. So beispielsweise am Donnerstag vor dem Amtsgericht Pforzheim. Die Staatsanwaltschaft warf einem 30-Jährigen vor, am 6. April 2019 in einem Pforzheimer Eiscafé aufgetaucht zu sein, in dem seine Schwester am Abend zuvor auf eine Glasscherbe gebissen haben soll. Er habe von der Restaurantbesitzerin „mindestens 10000 Euro gefordert, damit ihr Name nicht ruiniert werde“, so Staatsanwältin Christine Roschinski. Da die Restaurantbesitzerin sich geweigert habe zu zahlen, lautete der Vorwurf versuchte Erpressung. Auf der Anklagebank saß auch die 25-jährige Freundin des vermeintlichen Erpressers, die ihn am 6. April 2019 begleitet hatte. Bei ihrer Vernehmung durch einen Polizeibeamten hat sie zu Protokoll gegeben, dass es keine Geldforderung gegeben habe, was laut Staatsanwaltschaft der Versuch einer Strafvereitelung durch eine Falschaussage sei.

Beide haben Einspruch gegen ihre Strafbefehle eingelegt, weshalb sie sich jetzt auf der Anklagebank wiederfanden. „Das war nicht so“, erklärte der 30-Jährige auf die Bitte von Richterin Martina Resch, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Anschließend: Schweigen. „Sondern...“, wollte Resch gerne mehr erfahren und brach damit die Stille im Gerichtssaal. Er habe die ganze Nacht zuvor um seine Schwester gebangt. Sie hätte innere Blutungen haben können, so der Angeklagte. Zum Glück waren seine Ängste grundlos. Am nächsten Tag sei er dennoch im Café aufgetaucht, weil er wissen wollte, aus wessen Backstube der Glasscherben-Kuchen stammte. Die Chefin habe den Bäcker nicht preisgeben wollen, weil er Kuchen ohne Rechnung für sie liefere. „Sie hat mir erst 1000 Euro, dann 3000, dann 5000 Euro als Entschädigung angeboten“, wehrte sich der Angeklagte gegen den Vorwurf, er sei es gewesen, der Geld gefordert habe. „Auch wenn Sie mir 10000 Euro bieten, nehme ich Ihr Geld nicht an. Ich will nur wissen, woher der Kuchen stammt“, will der Angeklagte seine Position klargemacht haben. Und plötzlich habe die Café-Besitzerin ihn über einen eilends herbeigerufenen befreundeten Rechtsanwalt der Erpressung bezichtigt und so den Spieß umgedreht.

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