Erddeponie soll wieder zu Ackerfläche werden

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Mühlacker-Lienzingen (pm). Die inzwischen leer geräumte Erddeponie der früheren Baustoffwerke im Ziegelhäule an der Landesstraße zwischen Mühlacker und Lienzingen werde in den nächsten Monaten wieder in ihren früheren Zustand zurückgeführt. Dies berichtet der Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle. Auf Anfrage seiner Fraktion habe Mühlackers Oberbürgermeister Frank Schneider mitgeteilt, dass ein im vergangenen Jahr genehmigter Abschlussbetriebsplan bestehe.

Das Erdzwischenlager sei 1983 zunächst naturschutzrechtlich vom Landratsamt Enzkreis genehmigt worden, habe Schneider mitgeteilt. „Danach wurde das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, bergrechtlich zuständig. Von dort wurde dem Abschlussbetriebsplan zugestimmt.“ Die Rekultivierung des Geländes sei Teil dieses Planes. Verwertbares Material liege nach Auskunft der Firma nicht mehr auf dem Gelände. Mit den Rekultivierungsarbeiten, das heißt, auch mit dem Einebnen des Geländes, solle bei Frost begonnen werden. Auch der Mühlacker Gemeinderat hatte 1983 gefordert, dass nach der Nutzung des Geländes der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden müsse. Der Endzustand des Deponiebereichs sei im Abschlussbetriebsplan dargestellt, schreibe der OB. Danach sei im Bereich dreier Flurstücke im südwestlichen Bereich des Erdzwischenlagers der Erhalt einer circa 0,4 Hektar großen Ausgleichsfläche vorgesehen. Als naturschutzrechtliche Forderung sei in die Genehmigung des Abschlussbetriebsplanes aufgenommen worden, dass die Rodungs- und Bodenarbeiten außerhalb der Vegetationsperiode vorzunehmen seien. Ob naturschutz- und insbesondere artenschutzrechtliche Gründe der Gesamtrekultivierung des Geländes rechtswirksam entgegenstehen, wie Bächle von der Verwaltung wissen wollte, sei aktuell nicht bekannt, heißt es in dem Schreiben aus dem Rathaus. Die Stadtverwaltung habe die vom BUND-Ortsverband in einem Gespräch benannten artenschutzrechtlichen Erkenntnisse an das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde und an das Regierungspräsidium Karlsruhe als für die Rekultivierung zuständige Stelle zur Prüfung und Abwägung weitergegeben. Bächle hatte sich in seiner Anfrage auf die Aussage des BUND bezogen, wonach sich auf weiten Teilen der Fläche, die seit vielen Jahren nicht mehr genutzt worden seien, eine artenreiche Fauna und Flora mit vielen bedrohten und seltenen Arten angesiedelt habe. Naturschutzrechtlich sei es nicht möglich, das Gebiet zu rekultivieren, so der BUND.

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