Enzberger Stadträte haben Bedenken

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Mühlacker-Enzberg (ts). Mehrheitlich bei sechs Ablehnungen hat der Gemeinderat die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich eines die Enzberger Höhenstraße betreffenden Bebauungsplans zugestimmt. Zuvor gab es eine Debatte, in der erhebliche Bedenken von den Enzberger Gremiumsmitgliedern vorgebracht wurden.

Die Ausnahme gilt für den beantragten Bau eines Einzelhauses mit Einliegerwohnung in der Höhenstraße 11 und für zwei Doppelhaushälften ohne Einliegerwohnung in der Höhenstraße 9. Die geplanten Festsetzungen, die laut Bebauungsplan den Bereich Höhenstraße betreffen sollen, würden durch die vorgesehenen Gebäude nicht beeinträchtigt, und dem Vorhaben stünden auch keine öffentlichen Belange entgegen, so die Stadtverwaltung.

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