Entschädigung für Ehrenamtliche
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Knittlingen (fi). Mehrheitlich hat der Knittlinger Gemeinderat eine Erhöhung der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen, deren Höhe in einer Satzung in Verbindung mit der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgeschrieben ist und nach nunmehr 18 Jahren aktualisiert wird. Bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bis zu drei Stunden erhält der Ehrenamtliche 25 Euro, bis zu sechs Stunden 50 Euro und bei mehr als sechs Stunden den Tageshöchstsatz von 60 Euro. Im Hinblick auf die anstehenden Wahlen, bei denen viele Helfer ehrenamtlich tätig sind, gleicht die Fauststadt damit ihre Sätze denen der Nachbargemeinden an.
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