Entrümpler stehlen Geld einer Verstorbenen
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Trio findet bei der Arbeit Tausende von Euro – Richter nimmt 23-jährigen Angeklagten in die Mangel
Maulbronn. „Helfer klaut bei Entrümpelung gefundenes Geld“, heißt es in der Ankündigung für einen Prozess vor dem Maulbronner Amtsgericht, bei dem sich ein 23-Jähriger aus dem südöstlichen Teil des Enzkreises verantworten musste. Doch dass er am 21. Juli 2017, als er mit zwei Kollegen das Haus einer verstorbenen Frau in Knittlingen entrümpelt hatte, 1300 Euro gestohlen haben soll, bestreitet der gepflegt wirkende junge Mann mit hellblauem Hemd, der auf der Anklagebank sitzt, die meiste Zeit starr auf den Tisch blickt und sich teilweise die Hände vor das Gesicht hält, im Laufe der Verhandlung am Dienstag lange Zeit vehement. Weil er sich allerdings mehrfach in Widersprüche verstrickt, gibt es am Ende vor der drohenden Strafe kein Entrinnen.
„Ich bin aufgeregt“, sagt der Beschuldigte, als ihn Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner zu den Vorkommnissen an jenem Freitagmorgen im Sommer befragt, an dem einer seiner Kollegen im zweiten Stock des Gebäudes 40000 Euro in bar gefunden haben soll. Kurz zuvor gab er noch an, er habe den einen Kameraden auf der Treppe beobachtet, die Hand in der Tasche, wo sich ein dickes Bündel Geld befunden habe. Wie viel, das sei schwer abzuschätzen gewesen. Einige Nachfragen seitens des Richters später gab er an, er habe den „großen Stapel Geld“ aus dem Augenwinkel auch auf dem Boden liegen sehen. 50er, 100er, 200er und drei 500-Euro-Scheine seien es gewesen. „Ich habe ihm gesagt, er soll alles in meinen Rucksack legen, damit ich es später unserem Chef aushändigen kann.“ Kontrolliert habe er die Tasche zunächst nicht. Nach Feierabend in der Umkleidekabine der Firma, bei der er und die beiden anderen angestellt seien, aber schon. Und da sei das Geld plötzlich nicht mehr dagewesen. Dafür aber, konfrontierte Richter Lindner den jungen Mann mit einem Fakt, 1300 Euro, die der Vater später zu Hause in der Tasche zwischen den Gehaltsabrechnungen gefunden habe. Die habe er zuvor wohl übersehen, antwortete der Beschuldigte.
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