Enteignungen: Palmer schreibt Oehler
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Tübingens Oberbürgermeister reagiert auf Bericht im Mühlacker Tagblatt zu Gedankenspielen des Wiernsheimer Schultes.
Wiernsheim. Wiernsheims Bürgermeister Karlheinz Oehler hat in der Ratssitzung am 10. Juni Enteignungen ins Spiel gebracht, um unbebaute Grundstücke nutzbar zu machen. Das hat auch Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer mitbekommen. In einem Brief schreibt er an Oehler „Mit Interesse habe ich dem Mühlacker Tagblatt entnommen, dass auch in Ihrer Gemeinde wie überall im Land die Eigentümer von Baulücken nicht bereit sind, diese für die Schaffung von Wohnraum zu nutzen oder zu verkaufen.“ Gleichzeitig gibt Palmer seinem Kollegen einige rechtliche Hinweise. Laut Oehler müssten für Enteignungen gemäß dem Paragrafen 176 des Baugesetzbuchs die Bebauungspläne vorher geändert werden.
Dies sei nicht nötig, teilt Palmer seinem Kollegen mit. Jeder Bebauungsplan erlaube die Anwendung des Paragrafen 176, der als letzte Möglichkeit Enteignungen gegen entsprechende Entschädigungen vorsieht. „Da habe ich von unserem Rechtsanwalt andere Informationen“, erklärte Oehler und kündigte am Mittwoch im Gemeinderat an: „Ich werde das prüfen lassen.“ Palmer korrigiert die Aussagen des Wiernsheimer Bürgermeister noch zu einer weiteren rechtlichen Interpretation. Auch im Innenbereich ohne Bebauungsplan könne der Paragraf 176 eingesetzt werden. Allerdings sei hier die Definition des Bauvorhabens schwieriger, räumt Palmer ein. Hier hat Oehler Zweifel: „Ich glaube nicht, dass wir so weit gehen können.“
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