Eklig, aber nicht strafbar
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Berufungsverhandlung gegen Eltern endet mit einer Ermahnung
Pforzheim. Zum zweiten Mal ist das Ehepaar aus dem Enzkreis nach einen Prozess befreit nach Hause gegangen. Auch in der Berufungsverhandlung wurde das Paar am Montag vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs im engsten Familienkreis freigesprochen. Nicht mehr gerüttelt wurde hingegen an der damaligen Verurteilung des heute 32-Jährigen wegen Volksverhetzung.
Unter der Gürtellinie war der schlechte Scherz mit sexuellem Touch, den sich das Duo mit seinem Kind erlaubte, in jedem Fall. Doch war der Videoclip mit Papas Pobacken und dem Kind im Teeniealter in der Darsteller-Rolle, bei dem die Mutter Regie geführt haben soll, auch strafbar?
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