Einspruch gegen OB-Wahl in Bretten
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Rechtsaufsicht ist jetzt am Zug
Bretten. Die Oberbürgermeisterwahl in Bretten hat ein Nachspiel nach dem Nachspiel. Nach einer Stichwahl und einer zweiten Auszählung der Stimmen – aufgrund des am Ende sehr knappen Vorsprungs des Amtsinhabers Martin Wolff – ist die OB-Wahl nun auch noch von einem Brettener Bürger angefochten worden. Das bestätigt Uwe Herzel, Pressesprecher des Regierungspräsidiums Karlsruhe, das in der Sache zuständig ist. „Wir prüfen den Einspruch“, sagt Herzel. Völlig unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt, wann die Prüfung der sogenannten Kommunalaufsicht abgeschlossen sein wird. „Unser Ziel ist es, zeitnah zu entscheiden“, teilt Herzel auf Nachfrage mit.
Einen Tag nach der knappen Entscheidung bei der OB-Wahl in Bretten waren die Stimmzettel mehrfach neu ausgezählt worden. Danach kam Amtsinhaber Martin Wolff (parteilos) nicht nur auf zwei Stimmen Vorsprung wie am Wahltag ermittelt. Vielmehr erhielt er 4152 Stimmen und damit zwölf Stimmen mehr als sein schärfster Konkurrent. Für den CDU-Stadtrat Aaron Treut, zugleich Ortsvorsteher im Brettener Stadtteil Ruit, votierten nunmehr 4140 Wähler, neun weniger als im vorläufigen Ergebnis ausgewiesen.
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