Einparker schiebt Passant zur Seite
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Maulbronn/Mühlacker (ra). Das Auto als „Druckmittel“ im wahrsten Sinn des Wortes eingesetzt hat ein 53-Jähriger, der gestern wegen Nötigung vor Gericht stand. Am 3. Juli dieses Jahres, kurz vor 13 Uhr, fuhr er im verkehrsberuhigten Bereich in der Bahnhofstraße von Mühlacker einem auf dem Gehweg stehenden Fußgänger gegen die Wade und schob diesen beiseite, um sein Fahrzeug vor der dortigen Bäckerei einzuparken.
Der Hergang an sich war unstrittig. Dass sich der völlig mittellose ehemalige Diplom-Finanzwirt dennoch vor Gericht wiederfand, lag an seinem Einspruch, der sich gegen die Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 15 Euro richtete, die ihm mittels eines Strafbefehls auferlegt worden war. Seit mehreren Jahren arbeitslos und ohne Anspruch auf soziale Hilfen, lebe er rein von Zuwendungen seiner Familienangehörigen, erklärte der Angeklagte über seine prekäre finanzielle Lage.
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