Einbahnstraßen-Variante wird geprüft
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Überfälliger Endausbau der Enzberger Höhenstraße bereitet Probleme – Bürgerinitiative meldet sich mit einem neuen Vorschlag
Der vorgesehene und überfällige Endausbau der Höhenstraße in Enzberg ist schwierig und außerdem teuer. Die Zeche zahlen am Ende nicht zuletzt die Anlieger. Jetzt steht eine neue Idee im Raum: eine Einbahnstraßenregelung.
Der Endausbau der Enzberger Höhenstraße (rechts, auf die Ötisheimer Steige einmündend) ist eine Herausforderung für die Planer. Foto: Fotomoment
Mühlacker-Enzberg. Der Ausbau der Höhenstraße soll auf einer Länge von rund 590 Metern erfolgen. Dabei ist eine Mindestfahrbahnbreite von 3,50 Metern vorgesehen, wobei die Fahrbahn nach den bisherigen Überlegungen beidseitig durch einen überfahrbaren Schrammbord von jeweils mindestens 50 Zentimetern Breite ergänzt werden soll. Im Anschlussbereich an die Ötisheimer Steige soll die Höhenstraße auf eine nutzbare Breite von fünf Metern aufgeweitet werden. Der in der Ursprungsplanung vorgesehene Gehweg im Einmündungsbereich, der eine sichere Querung der Ötisheimer Steige ermöglichen soll, könne wegen gescheiterter Grunderwerbsverhandlungen vorerst nicht gebaut werden, so das Umwelt- und Tiefbauamt. Wie es in der Sitzungsvorlage weiter heißt, seien auf der Höhenstraße insgesamt vier Ausweichstellen vorgesehen. Die drei neuen Ausweichstellen sollen jeweils mit einer Fahrbahnbreite von fünf Metern ausgebaut werden, die bestehende Ausweichstelle am Schlangenweg werde bis zu 9,50 Meter breit ausgebaut. Das Kleine Steigle bleibt nach dem am Dienstag im Gemeinderat vorgestellten Planungsstand als Anschluss für den Anliegerverkehr in Richtung Kieselbronner Straße erhalten. Auch die Wirtschaftszufahrt in Richtung Hartfeldschule soll weiter bestehen.
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