Ein Missverständnis endet vor Gericht
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Angeklagter muss eine Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro zahlen, weil er einen Mann verletzt hat
Maulbronn. Eine Prellung im Nacken, Kopfschmerzen, Abschürfungen und zwei Tage Klinikaufenthalt waren im Sommer vergangenen Jahres die Folge einer körperlichen Auseinandersetzung, die auf einem Missverständnis beruhte. Gestern verurteilte das Amtsgericht den 34 Jahre alten Angeklagten wegen einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1750 Euro.
Wie Richter Dr. Bernd Lindner im Urteil ausführte, lag die Tat „haarscharf an der Kante“ zur gefährlichen Körperverletzung durch gemeinschaftliches Handeln. Eine solche hatte die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Bernhard Martin, aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeklagten vorgeworfen. Demnach sollte der türkischstämmige Angeklagte zusammen mit zwei Unbekannten am 9. Juni 2014, kurz vor 23 Uhr in Maulbronn auf Höhe einer Tankstelle sein 27-jähriges Opfer verfolgt, eingeholt, zu Boden geschlagen und getreten haben. Der Auslöser des Ganzen war wohl eine Äußerung des rumänischen Geschädigten, der gesagt haben soll, dass Mädchen seiner Nationalität – wie die Freundin des Angeklagten – schlecht angesehen sind, wenn sie sich mit Türken einlassen. Dies ist dem Angeklagten offenbar dergestalt zugetragen worden, dass seine Partnerin als „Schlampe“ tituliert wurde.
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