Eiberger muss Widerspruch einlegen

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Schützinger Gemeinderat war bei Abstimmung befangen

Illingen. Bürgermeister Harald Eiberger hat gegen einen Beschluss des Illinger Gemeinderats vom 10.April Widerspruch eingelegt. Jetzt kommt das Thema am Dienstag, 30.April, noch einmal auf die Tagesordnung.

Sollte ein Beschluss grundsätzlich rechtswidrig sein, sei er verpflichtet, diesem Beschluss zu widersprechen, erklärt Eiberger. Dies sei der Fall, weil der Gemeinderat Jürgen Claß am 10.April befangen gewesen sei, als es darum ging, die Fördersätze im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Schützingen“ zu erhöhen. Er habe nicht mit abstimmen dürfen. Eiberger betont, dass weder die Geschäftsstelle des Gemeinderats noch dessen Vorsitzender einen Hinweis oder Information zu seiner Befangenheit gehabt hätten. Im Zuge einer Prüfung sei dann aber festgestellt worden, dass der Schützinger bereits im Vorfeld konkrete förderfähige Maßnahmen im Sanierungsgebiet vorgesehen habe. Die Veränderung der Fördersätze, so Eiberger in seinem Widerspruch weiter, sei von Claß sogar ursprünglich selbst angeregt worden. „Somit führt die Gesamtbetrachtung zur Befangenheit des Gemeinderatsmitglieds“, so Eiberger.

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