Droht juristisches Tauziehen um AKW-Abfall?

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Enzkreis-Dezernent äußert sich zur Zuweisung freigemessenen Abfalls

Maulbronn/Enzkreis. Das baden-württembergische Umweltministerium vertritt den Standpunkt, dass freigemessener mineralischer Abfall aus dem Rückbau atomarer Anlagen im Landkreis Karlsruhe auf der Deponie Hamberg in Maulbronn entsorgt werden kann (wir berichteten). Der Enzkreis und der Landkreis Karlsruhe sehen die Sache wie berichtet anders. Das Ministerium könnte der Deponie den Abfall am Ende jedoch zuweisen. Diesbezüglich teilt der beim Enzkreis in der Sache zuständige Dezernent Frank Stephan mit: „Eine Zuweisung ist nach §29 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) möglich, eröffnet dann jedoch den Rechtsweg.“ Das heißt, dass am Ende ein Gericht darüber entscheiden könnte, ob freigemessener Abfall nach Maulbronn kommt oder nicht.

Auf eine Anfrage unserer Zeitung hatte das Ministerium kürzlich zudem erklärt, das die Übernahme einer Teilmenge aus dem Rückbau von kernkrafttechnischen Anlagen mit der Deponie Hamberg bereits vereinbart worden sei. Frank Stephan sagt auf die Frage, ob diese Aussage richtig sei und was konkret vereinbart wurde: „Wir sehen uns grundsätzlich lediglich dazu verpflichtet, die Abfälle anzunehmen, zu denen wir gesetzlich und vertraglich verpflichtet sind – sofern das schwindende Deponievolumen dies überhaupt noch zulässt.“ Zurzeit plant die Hamberg Deponie-Gesellschaft (HDG) eine Erweiterung der Deponie um drei Hektar. Dies sei wegen der Entsorgungssicherheit notwendig.

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