Drogendealer fehlt der echte Businessplan

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Angeklagter soll seinen körperbehinderten Freund mit einem Messer bedroht haben – Opfer glänzt vor Gericht mit Abwesenheit

Pforzheim. Warten, warten, warten – etwas anderes blieb dem Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik gestern im Fall eines versuchten schweren Raubs auf einen körperlich behinderten Menschen nicht übrig. Zwei Zeugen, auch das mutmaßliche Opfer, ließen sich nicht blicken. Leichter hatte es das Gericht beim zweiten Anklagepunkt, einem Drogenfund in der Wohnung des Angeklagten.

Am 7. Oktober 2015 soll der Angeklagte das Opfer, das unter einer schweren Knochen- und Gelenkerkrankung leidet, in dessen Wohnung mit einem Messer eingeschüchtert haben. Irgendwann müssen mutmaßlicher Täter und mutmaßliches Opfer, gute Kumpel, vielleicht sogar Geschäftspartner gewesen sein. Tatsächlich hatte der 29-jährige Angeklagte einen Schlüssel zur Wohnung des Opfers, auch wenn er diesen am Tattag nicht benötigte. Der Mieter öffnete seinem Noch-Freund die Tür, bevor er sich wieder ins Bett legte. Dort soll ihn der Angeklagte fixiert und ein Messer an den Oberschenkel gedrückt haben. Versuchter schwerer Raub in Tateinheit mit versuchter schwerer Körperverletzung lautet nun die Anklage. Der erste Zeuge, das mutmaßliche Opfer, ließ sich aber nicht blicken. Daran konnte auch der Abhol-Service der Polizei, den Richter Weik für den Prozess-Schwänzer organisiert hatte, nichts ändern: niemand zu Hause. Auch der zweite Zeuge ließ die Prozessbeteiligten umsonst warten.

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