Drogen: Handel oder Eigenbedarf?
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36-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Maulbronn verantworten – Verhandlung wird mit Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt
Maulbronn. „Alles für den Eigengebrauch“. Entschieden hat ein 36-Jähriger am Donnerstag vor dem Amtsgericht Maulbronn dem Vorwurf des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln (BTM) widersprochen, und er brachte auch gleich einen Entlastungszeugen mit.
Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung hatte die Polizei mehrere Tütchen mit Amphetaminen, LSD, abgepacktes und loses Marihuana sowie diverse Messer und einen explosionsfähigen Stoff aufgefunden. Die Betäubungsmittel hätte er zur Befriedigung der eigenen Sucht gekauft oder, wie im Fall der Marihuana-Pflanze, „zufällig im Wald gefunden“, meinte der Angeklagte, der nach der Kontrolle eines BTM-Konsumenten in den Fokus der Ermittler gerückt war. Diese fanden in seiner Wohnung eine Dose mit losen Stängeln, ein Buch zum Anbau von Marihuana, abgepackte Amphetamine, LSD-Trips und Tütchen mit portioniertem Marihuana. „Es sah verkaufsfertig aus“, sagte der Durchsuchungsbeamte.
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