Drei Jahre Haft für Brandstiftung

Archiv

Geplante Flüchtlingsunterkunft angezündet – Manche Hintergründe liegen weiter im Dunkeln

Pforzheim. Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Brandstiftung hat die Auswärtige Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim einen 42-Jährigen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Januar 2015 einen Verkaufscontainer für Backwaren in Rheinau-Freistett im Ortenaukreis und am 17. Juli 2015 eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Remchingen-Singen angezündet hatte. Besonders dieser Fall löste ein großes Medienecho aus.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen