Drei Jahre Haft für Brandstiftung
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Geplante Flüchtlingsunterkunft angezündet – Manche Hintergründe liegen weiter im Dunkeln
Pforzheim. Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Brandstiftung hat die Auswärtige Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim einen 42-Jährigen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Januar 2015 einen Verkaufscontainer für Backwaren in Rheinau-Freistett im Ortenaukreis und am 17. Juli 2015 eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Remchingen-Singen angezündet hatte. Besonders dieser Fall löste ein großes Medienecho aus.
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