Drei „Hells Angels“ wandern ins Gefängnis

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Richter rücken vom Vorwurf des Landfriedensbruchs ab

Pforzheim (weg). Die Urteile sind gefallen: Drei der angeklagten Mitglieder der Hells Angels beziehungsweise ihres Charters „Borderland“ gehen wegen gefährlicher Körperverletzung in den Knast. Nicht eigens wegen der Schlägerei mit Mitgliedern der Türstehervereinigung „United Tribuns“ am 27. November 2010, sondern weil sie einschlägige Vorstrafen mitbringen oder offene Bewährungsstrafen haben. Strafen ohne Bewährung sprach die Auswärtige Große Strafkammer unter Vorsitzendem Richter Hermann Meyer gegen die beiden 24-jährigen und den 33 Jahre alten Angeklagten aus. Letzterer wurde unter Einbeziehung einer früheren Bewährungsstrafe zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt, einer der 24-Jährigen zu zwei Jahren und vier Monaten, der andere zu 20 Monaten Haft. Alle anderen kamen mit Bewährungsstrafen und Geldauflagen oder Arbeitsstunden, sofern sie nicht berufstätig sind, davon. Vom Vorwurf des Landfriedensbruches und der Bildung bewaffneter Gruppen rückten die Richter der Kammer ab.

Noch einmal entfaltete sich vor und im Amtsgericht das nach sieben Verhandlungstagen bekannte Szenario: Auf der Straße Polizeifahrzeuge, Polizei- und Sicherheitsbeamte vor und im Gerichtsgebäude, ein größeres Aufgebot von Beamten, die das zweifelhafte Vergnügen hatten, Besucher aller Art zu „filzen“, im GerichtssaalI Beamte in Zivil. Und wieder muskelbepackte Männer, die den anderen Muskelpaketen auf der Anklagebank tröstend die Schultern klopften. Einer für alle, alle für einen, wie der Wahlspruch der Hells Angels ist. „AFFA“ haben manche irgendwo auf ihren Körpern tätowiert. Das heißt „Angels Forever, Forever Angels“.

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