Doppelt bestraft

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Zum Bericht „Immer mehr Ältere übernehmen Minijobs“ vom 20. Oktober: Laut Gesetz darf jeder Rentner zu seiner Rente 450 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihm dadurch ein Nachteil entsteht. Das bedeutet: Beziehen beide Partner Altersrente, darf jeder zu seiner Rente hinzuverdienen. Stirbt einer der beiden, kürzt sich die Rente des Verstorbenen auf 60 Prozent für den Hinterbliebenen. Er darf zu seiner Rente hinzuverdienen, nicht aber zur Witwen- beziehungsweise Witwerrente; auf diese wird der Zuverdienst angerechnet und entsprechend gekürzt. Somit wird der Überlebende doppelt bestraft: Die laufenden Kosten reduzieren sich ja nur gering, die Rente wird gekürzt – wo bleibt da die Gleichstellung?

Helga Schmauder-Bruns, Mühlacker

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