Disziplinarverfahren ist vom Tisch

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Pforzheim (pm). Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat entschieden, kein Disziplinarverfahren gegen die ehemalige Oberbürgermeisterin von Pforzheim, Christel Augenstein, einzuleiten. Ein solches Verfahren sei rechtlich nicht zulässig.

Disziplinarverfahren ist vom Tisch

Augenstein.

Hintergrund der Prüfung durch die Aufsichtsbehörde waren riskante Finanzgeschäfte mit Derivaten, für die Augenstein gemeinsam mit der damaligen Kämmerin der Stadt Pforzheim in den 2000er Jahren verantwortlich gezeichnet hatte und die zu einem Verlust von rund zehn Millionen Euro für die Stadt geführt hatten. Nach einem aufwendigen Strafverfahren, das sich, wie das Regierungspräsidium in einer Mitteilung erinnert, über mehrere Jahre hingezogen habe und unter anderem vor dem Bundesgerichtshof (BGH) geführt worden sei, habe das Landgericht Mannheim das Verfahren gegen die frühere Oberbürgermeisterin am 28. Januar dieses Jahres endgültig eingestellt. An Geldauflagen musste die frühere Rathauschefin 100000 Euro und ihre damalige Kämmerin 50000 Euro bezahlen.

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