Diskussionen um „Karenzzeit“

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Kommunen sollen vor der Wahl keine Parteiveröffentlichungen im Amtsblatt mehr zulassen – Schweickert fordert Klarstellung

In einem Rundschreiben fordert die Kommunalaufsicht die Enzkreis-Gemeinden auf, die Redaktionsstatuten in Mitteilungsblättern zu ändern. Dabei geht es um Fraktionsveröffentlichungen im amtlichen Teil in der Zeit vor Wahlen.

Enzkreis (pm). Wenn eine Gemeinde im Wahlkampf in ihrem amtlichen Teil Veröffentlichungen von Fraktionen zulasse, könne dies eine Beeinflussung zugunsten oder zum Nachteil eines Bewerbers darstellen, erklärt Markus Rudisile, Amtsleiter der Kommunalaufsicht des Enzkreises, in dem Rundbrief an die Bürgermeisterämter des Enzkreises, der dem Mühlacker Tagblatt vorliegt. Denn bei dem Medium handle es sich um das amtliche Verkündungsorgan der Gemeinde, das dem Gebot parteipolitischer Neutralität Rechnung tragen müsse. Daher seien die Gemeinden dazu angehalten, ihr Redaktionsstatut in den Amtsblättern anpassen. Sprich: Es sei eine sogenannte Karenzzeitregelung zu treffen, also ein Zeitraum vor Wahlen, in dem die Gemeinderatsfraktionen, aber auch jegliche andere politische Gruppierungen, Wählervereinigungen oder Wahlbewerber von Veröffentlichungen im Amtsblatt ausgeschlossen seien.

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