Diebische Putzfrau greift in fremde Geldbörse

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Selbstbedienungsmentalität aus akuter Finanznot – 49-Jährige ist Wiederholungstäterin – Urteil ist Strafe und Chance gleichzeitig

Maulbronn. Kein Cent zur freien Verfügung, ein Hauch Verzweiflung: Wie soll sie die Miete bezahlen, woher das Spritgeld nehmen, um zu ihren wechselnden Einsatzorten als Putzfrau zu kommen? Aus dieser Motivlage heraus wusste eine 49-Jährige keinen anderen Ausweg, als zwischen dem 1. und dem 17. April 2019 an einer ihrer Putzstellen bei einer Firma in Heimsheim sich aus dem Portemonnaie eines der Geschäftsführer zu bedienen und sich einmal 100, einmal 50, einmal 10 und beim letzten Mal 70 Euro „zu leihen“. „Ich hatte von Anfang an vor, das Geld zurückzuzahlen, wenn mein Konto nicht mehr gepfändet wird“, erklärte die Frau gestern Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner, vor dem sie sich wegen Diebstahls in vier Fällen verantworten musste.

Zurückgezahlt hat sie es tatsächlich – nachdem ihre Taten aufgeflogen waren. Daraufhin hatte der Geschäftsführer seine Anzeige zurückgezogen. Die Staatsanwaltschaft allerdings sah ein besonderes Interesse daran, dass der diebischen Putzfrau der Prozess gemacht wird. Vielleicht auch, weil es nicht das erste Mal war, dass sie sich aus Geldbörsen, die in Büros frei zugänglich waren, bedient hat. Im August 2017 hat sie ebenfalls in Heimsheim einmal 500 und zweimal 200 Euro geklaut – was ihr einen Strafbefehl über 100 Tagessätze à zehn Euro bescherte.

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