Der erste Schritt vor dem zweiten

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Zum Erlenbachcenter:

Bei der Planung von Bauvorhaben gibt es mehrere Planungsphasen. Zum Beispiel am Ende die Phase der Ernüchterung. Das Vorhaben Erlenbachcenter scheint noch in der Phase der Euphorie zu sein, da der Kaufvertrag für das Mühlehofgrundstück im Hauruck-Verfahren innerhalb eines Monats und in nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen durchgewunken werden soll. Vielleicht auch mit dem Hintergedanken: „Hauptsache der Mühlehof ist weg!“ Warum wird der zweite Schritt hier vor dem Ersten gemacht? Normalerweise sollte das Bauvorhaben in seiner Gestalt und Ausführung doch durchgeplant und beschlossen sein, sowie die Finanzierung, eventuell durch Bürgerschaften gesichert, vorliegen, ehe der Bauplatz verkauft wird. Obwohl bei jedem noch so kleinen Bebauungsplanverfahren die Bürgerbeteiligung vorgeschrieben ist, wird eine solche – wie beim Mühlehof – auch hier nicht durchgeführt. Dabei handelt es sich bei diesem Solitärbau um ein wichtiges stadtbildprägendes Gebäude, bei dem sogar ein städtebaulicher Wettbewerb angesagt wäre. Erst wenn die Vorgaben sichergestellt sind, liegt der richtige Zeitpunkt für den Kaufvertrag des Baugrundstücks vor.

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