Der Mittelfinger und die Folgen
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Obszöne Geste auf dem Supermarkt-Parkplatz: Verfahren am Amtsgericht Maulbronn wegen Beleidigung in letzter Minute abgewendet
Ein Bagatelldelikt? Mag sein, aber deshalb noch kein Kavaliersdelikt. Wer sich im Straßenverkehr oder in anderen Alltagssituationen zu einer Beleidigung hinreißen lässt, kann sich im schlechtesten Fall sogar vor Gericht wiederfinden.
Ausgangspunkt eines Falls von Beleidigung: Weil ein Autofahrer seinen Wagen auf den Behindertenparkplatz stellt, reagiert ein weiterer Kunde – und kassiert dafür den „Stinkefinger“. Foto: Huber
Maulbronn/Enzkreis. In diesen Tagen fand sich ein Eintrag im Aushang des Amtsgerichts Maulbronn, der sich mit einer Beleidigung auf dem Parkplatz eines Supermarktes befasste. Auslöser war, dass ein Autofahrer offenbar zu Unrecht den Stellplatz für Behinderte blockiert hatte und, als er von einem anderen Kunden auf das mutmaßliche Fehlverhalten hingewiesen wurde, mit einer eindeutigen Geste in Form des Mittelfingers – gerne auch „Stinkefinger“ genannt – reagierte.
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