Denkmalschutz kontra Barrierefreiheit
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Von Maik Disselhoff
Aus dem Maulbronner Gemeinderat gibt es die Forderung nach einem barrierefreien Zugang zum Rathaus der Stadt. Was anderswo selbstverständlich ist, wird im Unesco-Weltkulturerbe wegen der strengen Denkmalschutzauflagen zu einem Problem. Ob die Rampe am Eingang des Verwaltungsgebäudes kommt, ist fraglich. Disselhoff
Maulbronn. Die Bürgerliche Wählervereinigung (BWV) und die Liste Mensch und Umwelt (LMU) haben im Zuge der Haushaltsberatungen die Schaffung eines behindertengerechten Fußwegs zwischen dem Friedhofweg und dem Klostertor gefordert. Die BWV kritisiert in ihrem Antrag den Ist-Zustand zwischen dem Maulbronner Amtsgericht und dem Eingangsportal zum Kloster: „Bereits seit Jahren beanstanden wir den sowohl für ältere Fußgänger, Rollator- und Rollstuhlnutzer, aber auch für Kinderwagen und vergleichbar kleinrädrige Fahrzeuge völlig ungeeigneten und gefährlichen Belag westlich des Klostertors.“ Über den Vorstoß für einen ebenen Gehweg am Rande der Fläche wird heute im Gemeinderat diskutiert. Nicht zum ersten Mal drängen Fraktionen des Gremiums in Sachen Barrierefreiheit auf Verbesserungen im Klosterareal. Und bei jedem Vorstoß schrecken die zuständigen Experten der Verwaltung auf, weil sie für jede Baumaßnahme im Bereich des Unesco-Weltkulturerbes mit den strengen Regeln des Denkmalschutzes konfrontiert werden. „Diesen Ansprüchen gerecht zu werden, übersteigt ein ums andere Mal die finanziellen Möglichkeiten der Stadt und die finanziellen Vorstellungen des Gemeinderats“, heißt es in einer Stellungnahme zu den jüngsten Anträgen aus dem Rathaus.
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