Dauerbrenner landet vor dem Gerichtshof

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Hummelberg-Streit geht weiter

Illingen. Tatsächlich geht der Streit um das Verbrennungsverbot im Wohngebiet Hummelberg noch in eine nächste Runde. Am kommenden Donnerstag, 7. Februar, beschäftigt sich ab 10.30 Uhr der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim mit der Klage eines Hummelberg-Bewohners gegen die Gemeinde Illingen. Dabei geht es um den neuen Hummelberg-Bebauungsplan, dem zufolge Pelletheizungen in dem Gebiet jetzt erlaubt sind, das Verbrennen von Scheitholz aber weiterhin untersagt bleibt. Der Kläger führt an, dass das ursprüngliche generelle Verbrennungsverbot den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen bezweckt und auch dem Nachbarschutz gedient habe. Dies habe die Gemeinde Illingen bei der Änderung des Bebauungsplans nicht genügend beachtet. Deshalb versucht der Kläger jetzt mit einem Normenkontrollantrag, das Rad der Zeit zurückzudrehen.

Der Streit um die Feinstaubbelastung am Hummelberg hat eine lange Geschichte. Bereits 2003 wollte die Gemeinde Kaminöfen legalisieren, startete dann 2006 noch einen neuen Anlauf, musste hier aber auch eine halbe Rolle rückwärts einlegen, nachdem ein Gutachten zum Schluss gekommen war, dass bei einer kompletten Aufhebung des Verbrennungsverbots die zulässigen Feinstaubbelastungen überschritten würden. Das Thema blieb dennoch ein „Dauerbrenner“ – und am Ende stand die kleine Lösung, dass zumindest Öl- und Pelletheizungen die Nachtspeicheröfen ersetzen dürfen. Aber auch damit ist der Kläger nicht einverstanden.

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