Datenschutz grundverordnet

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Neue Reaktionen auf Routinefragen

Die Datenschutzgrundverordnung will das Bewusstsein schärfen für einen sorgsamen Umgang mit personenrelevanten Daten, die sich nicht gegen den Willen des Betroffenen unkontrolliert im weltweiten Netz verbreiten sollen. So weit, so gut, doch was die Umsetzung in der Praxis betrifft, besteht auch knapp fünf Monate nach Inkrafttreten erheblicher Klärungsbedarf. Zum Beispiel, wenn sich Institutionen wie die Feuerwehr, die traditionell eng mit der Tageszeitung zusammenarbeitet, wegen des „Datenschutzes“ inzwischen schwertun mit völlig unbedenklichen Auskünften.

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