„Das hätte weitreichende Folgen“
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Knittlinger Gemeinderat befasst sich mit Kartellverfahren
Knittlingen. Wenig Erfreuliches konnte Forstamtsleiter Frieder Kurtz den Knittlinger Stadträten von dem laufenden Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg berichten. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen soll den BW-Forstbehörden die gemeinsame Vermarktung von Holz aus dem Staatswald und aus Kommunal- und Privatwald verboten werden. Sollte die Klage des Bundeskartellamts in allen Punkten Erfolg haben, müsste die bisher gut funktionierende BW-Forstverwaltung neu strukturiert werden. „Das hätte weitreichende Folgen, auch für die Kommunen, die neben anderem ihren Revierförster dann aus der eigenen Kasse bezahlen müssten. Personaleinsätze würden strikt getrennt“, erklärte Kurtz.
Bisher werden in Baden-Württemberg Forst- und Waldwirtschaft, einschließlich des Revierdienstes im öffentlichen Wald, als hoheitliche Aufgaben ausgeführt. Vorrang hat die Sicherung und Erhaltung aller Waldfunktionen und nicht die Erwirtschaftung von hohen Gewinnen. Neben der Betreuung des Staatswaldes, der 24 Prozent der Waldfläche im Land umfasst, bietet die Forstverwaltung auch kommunalen und privaten Waldbesitzern, die gemeinsam über je 38 Prozent Waldflächen verfügen, Beratung und Betreuung ihrer Wälder an und übernimmt den Verkauf des Holzes aus verschiedenen Besitzständen. Das Bundeskartellamt betrachtet diese Art der Waldbewirtschaftung als unternehmerische Tätigkeiten. Besonders die Bündelung des Holzverkaufes führe zu einer marktbeherrschenden Stellung und verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Dass das Bundeskartellamt tätig wurde, hat der Forst BW der Säge- und Holzindustrie zu verdanken, die das Verfahren angestoßen hat.
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