Das Wahlrecht gilt auch hinter Gittern
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Wie Gefangene an den freien Wahlen teilhaben können – Ein Blick in die Justizvollzugsanstalt Heimsheim
Jedes Kreuz zählt: Wenn morgen wichtige politische Entscheidungen anstehen, ist es wichtig, dass viele Menschen ihre Stimme abgeben. Die Wahlen sind in Deutschland frei und geheim. Doch wie ist das mit den Wahlberechtigten vereinbar, die hinter Gittern sind?
Heimsheim. Die meisten Bürger werden morgen im Laufe des Tages den Weg zum örtlichen Wahllokal auf sich nehmen, um dort ihre Kreuze zu machen. Andere haben bereits im Rathaus ihrer Kommune eine Briefwahl beantragt und geben auf diesem Wege ihre Stimme ab. Den Menschen hinter Gittern bleibt der Weg zum Wahllokal oder zum Rathaus verwehrt: Häftlinge sind ihrer Freiheit beraubt und dürfen den geschlossenen Bereich nicht verlassen. Trotzdem verleiht auch ihnen das Gesetz das Recht, an den Wahlen teilzuhaben: Wie alle anderen EU-Bürger auch, die das sechzehnte beziehungsweise das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen Gefangene bei wichtigen Entscheidungen auf europäischer und kommunaler Ebene mitbestimmen.
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