Das Opfer fühlt sich schuldig

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Bewährungsstrafe für einen Vater, der seine Tochter geschlagen und dabei schwer verletzt hat

Dass der Angeklagte, der seiner Tochter mit einem wuchtigen Faustschlag ins Gesicht die Augenhöhle gebrochen hatte, vor der Großen Auswärtigen Kammer des Landgerichtes Karlsruhe in Pforzheim selbst mit einem blauen Auge davon kam, dürfte er auch der ungebrochenen Zuneigung seines elfjährigen Opfers zu verdanken haben.

Pforzheim. „Ich vermisse Papa. Wir werden nicht für immer getrennt sein. Bald werde ich Mama wieder lächeln sehen.“ Den Wunsch der Tochter nach einem intakten Zuhause unterstrich am Mittwoch der Inhalt herzbemalter Briefe und zusammengeklebter Collagen, die die Prozessbeteiligten am Richtertisch anschauten. Der Vater gehört auf den Familienbildern der Elfjährigen immer mit dazu. Dass er sie bei einem Streit um ein unauffindbares Navigationsgerät würgte, ihr mit dem Besenstiel in den Rücken schlug und ihr mit einem Faustschlag die rechte Augenhöhle brach, tat der Zuneigung des Opfers offenbar keinen Abbruch.

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