Das Opfer fehlt

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Prozess wegen Freiheitsberaubung ist zunächst geplatzt

Pforzheim (weg). „Was ist denn das hier für ein Aufzug?“, erkundigte sich Amtsgerichtsdirektor Karl Michael Walz, erkennbar wenig amüsiert, beim Angeklagten. Der Mann war in gefleckten Tarn-Uniformhosen erschienen mit quer gestreiftem, weit ausgeschnittenem ärmellosen Top oder Unterhemd. Verantworten sollte er sich wegen Wohnungseinbruches und Freiheitsberaubung. „Er hat seine Jacke vergessen“, erklärte Verteidigerin Jutta Götz rasch und legte feinen Zwirn in Form ihrer eigenen Jacke über den muskelbepackten Oberkörper ihres Mandanten.

Damit hätte die Verhandlung beginnen können. Sie begann aber nicht, weil die eigentlich wichtigste Zeugin, das mutmaßliche Opfer des Angeklagten, nicht erschienen war. Vorgeworfen wird dem Mann, er habe einen Wohnungseinbruch begangen und dabei, möglicherweise in Ermangelung sonstiger Wertgegenstände, kurzerhand die Wohnungsinhaberin selbst, eine Prostituierte, mitgenommen. Erst Stunden später sei es der Frau gelungen, die Polizei zu benachrichtigen.

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