Das Geld wäre mit Leichtigkeit da
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Zu „Rütteln am Rentenbeitrag“ vom 27. Juni:
Die Mütterrente ist zwar nur ein Wahlversprechen, aber wer hindert mündige Bürgerinnen daran, es nach der Wahl einzufordern? Denn es ist nicht einzusehen, warum ein vor 1992 geborenes Kind nur einen Rentenpunkt einbringt, ein danach geborenes Kind aber drei. Dabei geht das jetzige Wahlversprechen noch zu wenig weit: Es wird nur um einen Punkt erhöht für die vor 1992 geborenen Kinder. Im Übrigen ist die Mütterrente dann eine versicherungsfremde Leistung, für die nicht die Beitragszahler aufkommen müssen, sondern die Steuerzahler.
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