Computersabotage trifft Zeitung

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29-jähriger Angeklagter kämpft vor Gericht um seine berufliche Zukunft

Maulbronn. Mit einem „landläufigen Hacker“ hatten es die Verfahrensbeteiligten am Maulbronner Amtsgericht nicht zu tun, das räumte am Ende auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft ein. Dennoch musste sich ein 29-Jähriger wegen vollendeter und versuchter Computersabotage vor Gericht verantworten, weil er gegen den vorausgegangenen Strafbefehl Berufung eingelegt hatte.

Für den selbstständigen Fachinformatiker für Systemintegration, der sowohl seinen Schulabschluss als auch die Abschlussprüfung seiner Ausbildung nur knapp bestanden hatte, hing vom Verfahren viel ab. Denn mit einem Eintrag wegen Computersabotage im Vorstrafenregister würde es für ihn schwierig werden, weitere Kunden und Aufträge an Land zu ziehen – zumal er in den vergangenen Monaten ohnehin keinen Cent verdient hatte und finanziell auf die Unterstützung seiner Eltern angewiesen ist. Im Falle, dass er seine Selbstständigkeit aufgeben müsste, würde er mit einem entsprechenden Eintrag wohl auch keinen Job in der IT-Branche finden.

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