Bußgeld als „Warnschuss“
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Bei Verfahrenseinstellungen vor Gericht werden häufig soziale Einrichtungen finanziell unterstützt
Bei kleineren Vergehen gegen das Gesetz können Ersttäter auf eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlungsauflage hoffen. Durch diese Regelung wird die Justiz entlastet und von einer Vielzahl an kleinen Verfahren befreit. Doch Kritiker sagen, es handele sich um Freikaufen von der Bestrafung.
Bei kleineren Vergehen können Ersttäter auf Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlungsauflage hoffen. Staatsanwaltschaft und Gericht müssen jedoch zustimmen.
Maulbronn/Enzkreis. Besonders die sozialen Einrichtungen der Region freuen sich, denn zu zahlende Bußgelder können die Richter entweder der Staatskasse zuführen oder aber sie entscheiden auf eine Zahlung für wohltätige Zwecke. Dr. Bernd Lindner, Direktor des Maulbronner Amtsgerichts, gibt seine Einschätzung ab: „Normalerweise entscheiden sich die Richter für soziale Projekte. Ich selbst bevorzuge Einrichtungen aus der Region, denn da kommt das Geld wirklich an.“ Also ordnet Lindner keine Zahlungen an Organisationen wie „Ärzte ohne Grenzen“ an. Er entscheide sich in den meisten Fällen für den Bezirksverein für soziale Rechtspflege Pforzheim.
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