Burger King verliert vor Gericht
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Pforzheim (pm). Ende 2015 ist der Burger King auf der Wilferdinger Höhe komplett abgebrannt und musste abgerissen werden. Jetzt wollte ein Franchisenehmer der Restaurantkette den Betrieb neu aufbauen und hat zwei Grundstücke ins Spiel gebracht. Die Stadt Pforzheim hat für beide Standorte eine Baugenehmigung versagt, woraufhin der Investor vor dem Verwaltungsgericht geklagt hat – erfolglos.
In der Urteilsbegründung führt die Kammer aus, die Bauvorhaben verletzten das baunachbarrechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Zur Rücksichtnahme sei nicht nur derjenige verpflichtet, der Störungen verursache, sondern auch derjenige, der ein schutzbedürftiges Vorhaben in der Nachbarschaft einer störenden Anlage errichte. So sei es hier geplant. Die Schnellrestaurants sollten in der Nachbarschaft eines unter die Seveso-III-Richtlinie fallenden Störfallbetriebs errichtet werden. Der angemessene Sicherheitsabstand von mindestens 200 Meter werde jeweils deutlich unterschritten. Dies könne nicht zugelassen werden. Es bestehe ein öffentliches Interesse, die Folgen eines schweren Unfalls zu begrenzen.
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