Bund oder Land sollten Kosten tragen
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Zum Bericht „Stadt will zwei Superblitzer für die B10“ vom 5. Dezember:
Das Aufregende an dieser Meldung ist nicht die Installation der zwei Superblitzer an der Bundesstraße 10 (Pforzheimer Straße), Einmündung Landesstraße L1132 (Ötisheimer Straße). Für besondere Aufregung sorgt vielmehr, dass die Stadt Mühlacker die Kosten dafür übernimmt. Nach dem Bundesfernstraßengesetz sowie dem Landesstraßengesetz für Baden-Württemberg liegt die Straßenbaulast eindeutig beim Bund beziehungsweise der Landesregierung Baden-Württembergs. Folgerichtig müssen vorgenannte Behörden auch die Kosten für die geplanten Superblitzer tragen.
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